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Gasfahrzeuge – Hintergrundinformationen
Erdgasbetriebene Fahrzeuge sind noch eine recht junge Technologie, die viele Fragen aufwirft. Zunächst einmal ist Erdgas ein natürlicher brennbarer organischer Rohstoff, der aus mindestens 5 Prozent Methan und ca. zehn Prozent Stickstoff- und Kohledioxid besteht. Die restlichen Zusatzstoffe sind höhere Kohlenwasserstoffe wie Ethan, Propan und Butan. Angeboten wird Erdgas in zwei Formen: komprimiertes Erdgas und flüssiges Erdgas. Das komprimierte Erdgas bleibt in dem Zustand bestehen, in dem es gefördert wurde. Das flüssige Erdgas hingegen wurde behandelt, denn Erdgas verflüssigt sich bei einer Temperatur von minus 175 Grad Celsius und besitzt dann nur noch rund 1/600 seines Ausgangsvolumens.
Das in Deutschland verwendete Erdgas stammt zu 19 Prozent aus Deutschland selbst. Der Rest kommt zu 37 Prozent aus Russland, zu 21 Prozent aus Norwegen, zu 17 Prozent aus den Niederlanden und jeweils zu sechs Prozent aus Großbritannien und Dänemark. Die weltweiten Erdgasreserven und –ressourcen reichen statistisch gesehen noch rund 190 Jahre aus. So ist eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet.
Damit man sein Erdgasfahrzeug an der Tankstelle auch betanken kann, gelangt das Erdgas über ein unterirdisches Rohrleitungsnetz zu den Erdgastankstellen. Straßentransporte sind nicht erforderlich, was zum einen das Unfallrisiko minimiert und zum anderen auch die Umwelt schont.
Die Fahrzeugtechnik ist bereits sehr weit ausgereift. Unterschieden werden hierbei monovalente und bivalente Erdgasfahrzeuge. Die monovalenten Erdgasfahrzeuge werden ausschließlich mit Erdgas betrieben und sind auf diesen emissionsarmen Kraftstoff optimiert. Allerdings können sie zusätzlich einen Benzin-Nottank haben, der ein Fassungsvermögen von bis zu 14 Litern hat. Die bivalenten Erdgasfahrzeuge kann man wahlweise mit Erdgas oder mit Benzin betanken.
Eine Frage, die im Zusammenhang mit Erdgasfahrzeugen immer wieder aufritt, ist die Frage nach der Sicherheit. Besonders interessant ist immer wieder das Explosionsrisiko, wobei aber Entwarnung gegeben werden kann. Bei einer fachkundigen Umrüstung geht von Erdgasfahrzeugen keine erhöhte Gefahr aus. Der Kraftstofftank ist die stabilste Komponente, denn er hält weit mehr aus, als es der TÜV vorsieht. Aufgrund der Sicherheitsventile ist ein gezieltes Ablassen und ein kontrolliertes Abbrennen des Erdgases gewährleistet, was die Gefahr von Explosionen verhindert. Selbst beim Entweichen von großen Gasmengen im Freien besteht keine Explosionsgefahr. Denn Ergas ist leichter als Luft und verflüchtigt sich sofort in der Atmosphäre.
Des weiteren hört man immer wieder davon, das man mit einem Erdgasfahrzeug nicht in einer Tiefgarage oder in Parkhäusern parken darf. Grundsätzlich ist das Parken nach den Länderbauordnungen in Parkhäusern und Tiefgaragen erlaubt. Allerdings sieht es das Hausrecht eines jeden Parkhausbesitzer vor, dass er frei entscheiden darf, welchem Fahrzeug er einen Einlass gewährt und welchem nicht.
Erdgasfahrzeuge sind mit Abgasnormen belegt. Entscheidend sind hierbei die Normen Euro I bis Euro IV sowie die D4-Norm, die es ausschließlich in Deutschland gibt. Sie sieht strengere Auflagen als die Euro III-Norm vor. Seit dem Jahre 2005 dürfen nur noch Fahrzeuge zugelassen werden, die die Schadstoffgrenzwerte nach Euro IV erreichen oder unterschreiten. Die Erdgasmodelle, die umgerüstet werden und solche, die ab Werk geliefert werden, erfüllen heute schon diese Schadstoffgrenzwerte.
Des weiteren stellt sich die Frage nach dem Leistungsverlust. Während die serienmäßigen Fahrzeuge der ersten Generation noch einen geringen Leistungsverlust im Vergleich zu einem Benzinauto hatten, gibt es heute bei den neuen Fahrzeugmodellen keinen Leistungsverlust mehr.
